Die bestehende ABE gilt ausschließlich für die Bull Bar im Originalzustand, also ohne zusätzliche Anbauten.
Sollen weitere Komponenten (z. B. Scheinwerfer) montiert werden, muss eine Eintragung in Abstimmung mit einem Sachverständigen erfolgen.
Die bestehende ABE gilt ausschließlich für die Bull Bar im Originalzustand, also ohne zusätzliche Anbauten.
Sollen weitere Komponenten (z. B. Scheinwerfer) montiert werden, muss eine Eintragung in Abstimmung mit einem Sachverständigen erfolgen.